Schutz- und Präventionskonzept

Institutionelles Schutz- und Präventionskonzept der Pfarreiengemeinschaft Freisen–Oberkirchen

(nach der Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Bistum Trier, Fassung 2023)

1. Einleitung

Das Bistum Trier verpflichtet alle pastoralen Einheiten und kirchlichen Rechtsträger, ein eigenes institutionelles Schutz- und Präventionskonzept zu erarbeiten. Dieses Papier beschreibt, wie die Pfarreiengemeinschaft Freisen–Oberkirchen die diözesane Präventionsordnung konkret vor Ort umsetzt. Grundlage sind:

  • die Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ der Deutschen Bischofskonferenz,
  • die Ausführungsbestimmungen des Bistums Trier,
  • sowie die einschlägigen Bestimmungen des staatlichen Kinder- und Jugendschutzes.

Zur Pfarreiengemeinschaft gehören:

  • St. Katharina Oberkirchen mit ihren Filialen,
  • St. Remigius Freisen,
  • Maria Königin des Friedens Grügelborn mit ihrer Filiale,
  • St. Laurentius Wolfersweiler mit ihren Filialen.

Dieses Konzept ist für alle verbindlich, die in unserer Pfarreiengemeinschaft tätig sind – haupt-, neben- oder ehrenamtlich –, insbesondere in der Seelsorge, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in allen kirchlichen Gruppen und Einrichtungen. Es gilt für alle kirchlichen Gebäude und Grundstücke, für Fahrten und Veranstaltungen und auch dann, wenn unsere Räume von Dritten für Angebote mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen genutzt werden.

Prävention ist für uns keine Formalie, sondern eine Frage der Glaubwürdigkeit: Kirche kann nur dann vertrauenswürdig sein, wenn sie die Würde der Menschen schützt und achtsam mit Nähe und Macht umgeht.

Leitsatz:
Menschen schützen – Vertrauen leben – Verantwortung teilen.

2. Ausgangspunkt: Erfahrungen und Lernprozesse (Causa Mentgen)

Die Pfarreiengemeinschaft Freisen–Oberkirchen hat mit der „Causa Mentgen“ eine schmerzhafte Erfahrung gemacht. Viele Menschen haben erlebt:

  • dass Informationen fehlten oder verspätet kamen,
  • dass sie sich nicht gehört oder ernst genommen fühlten,
  • dass Verantwortlichkeiten unklar waren und Vertrauen erschüttert wurde.

Diese Zeit hat Spuren hinterlassen – menschlich, geistlich und seelisch. Sie hat uns deutlich vor Augen geführt:

  • Schweigen und unklare Kommunikation können Menschen verletzen.
  • Intransparente Abläufe zerstören Vertrauen.
  • Macht, die nicht geteilt und kontrolliert wird, wird leicht missbräuchlich.

Aus dieser Geschichte ziehen wir Konsequenzen:

  • Wir wollen offen und frühzeitig miteinander reden – auch über schwierige Themen.
  • Wir wollen Beschwerden, Zweifel und „komische Gefühle“ ernst nehmen, statt sie wegzudrücken.
  • Wir wollen Verantwortung nicht nach oben oder nach außen schieben, sondern gemeinsam tragen.

Die Aufarbeitung der Causa Mentgen verpflichtet uns:
Berechtigte Anliegen dürfen nicht mehr übergangen werden.
Dieses Schutzkonzept ist eine konkrete Antwort darauf.

3. Ziel und Geltungsbereich

Hier ist der vollständig korrigierte Abschnitt 3 für das Konzept Nr. 2.

Ich habe die fehlenden Punkte (digitale Kommunikation) und den zerrissenen Satz („uständigkeiten“) repariert, sodass er nun flüssig und vollständig ist. Du kannst diesen Block einfach kopieren und den alten Abschnitt 3 in deiner Datei damit überschreiben.

3. Ziel und Geltungsbereich

Das Schutzkonzept soll:

  • Kinder, Jugendliche und schutz- bzw. hilfebedürftige Erwachsene vor sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen schützen,
  • allen Mitarbeitenden klare Orientierung geben,
  • und verlässliche Verfahren für den Ernstfall beschreiben.

Es richtet sich an:

  • Hauptamtliche (Priester, pastorale Mitarbeitende, Pfarrsekretariat, Küster:innen, Organist:innen, Hausmeister:innen etc.),
  • Ehrenamtliche (z. B. Messdienerleitungen, Chöre, Gruppenleitungen, Katechet:innen, Gremienmitglieder),
  • sowie weitere Beauftragte, die im Auftrag der Pfarreiengemeinschaft mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Erwachsenen zu tun haben.

Der Geltungsbereich umfasst u. a.:

  • Gottesdienste und liturgische Dienste,
  • Kommunion- und Firmvorbereitung, Katechese und Glaubenskurse,
  • Kinder- und Jugendgruppen, Chöre, Freizeiten und Fahrten,
  • Besuchsdienste, Haus- und Krankenkommunion,
  • seelsorgliche Gespräche, geistliche Begleitung und Beichte,
  • alle Formen der dienstlichen digitalen Kommunikation (Mail, Messenger, soziale Medien).

Bei Kooperationen (z. B. mit Schulen, Kitas, Vereinen) achten wir darauf, dass Zuständigkeiten klar geregelt sind und Schutzstandards sichergestellt werden. Externe Nutzer unserer Räume werden auf dieses Schutzkonzept hingewiesen.


4. Grundhaltungen

Unser Handeln gründet im Glauben an die unveräußerliche Würde jedes Menschen. Daraus leiten wir folgende Haltungen ab:

  • Achtsamkeit:
    Wir nehmen wahr, wie es den Menschen geht, die uns anvertraut sind. Irritationen, Rückzug, auffälliges Verhalten oder ein „ungutes Gefühl“ werden nicht ignoriert.
  • Respekt:
    Unterschiedliche Lebensgeschichten, Herkunft, Geschlechter und Lebensformen werden geachtet. Niemand wird herabgesetzt oder beschämt.
  • Transparenz:
    Strukturen, Zuständigkeiten und Entscheidungswege werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar sind. Je weniger Geheimniskrämerei, desto mehr Schutz.
  • Geteilte Verantwortung:
    Jede und jeder trägt Mitverantwortung für sichere Räume. Leitungsverantwortung heißt auch, andere zu beteiligen und zu kontrollieren – nicht allein zu entscheiden.
  • Fehlerkultur:
    Wir rechnen damit, dass es Unsicherheiten, Versäumnisse und Fehlentscheidungen geben kann – und sprechen darüber. Kritik ist willkommen, weil sie hilft, besser zu werden.

Wir legen Wert auf Beteiligung: Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene dürfen ihre Sicht einbringen und Beschwerden äußern, ohne Angst haben zu müssen. Ihre Rückmeldungen sind für uns ein „Frühwarnsystem“ und eine wichtige Hilfe, blinde Flecken zu erkennen.

5. Risikoanalyse

In der Pfarreiengemeinschaft Freisen–Oberkirchen haben wir typische Situationen identifiziert, in denen Nähe, Abhängigkeit oder Machtgefälle entstehen und somit Risiken bestehen:

  • Kinder- und Jugendbereich:
    Messdienerarbeit (einschließlich Sakristei), Kinderkirche, Sternsingeraktionen, Kinder- und Jugendchöre, Freizeiten, Ausflüge, Fahrten, Kommunion- und Firmkatechese.
  • Erwachsenenarbeit:
    Seniorenkreise, Besuchsdienste, Einzelkontakte mit alten, kranken oder einsamen Menschen.
  • Räumlichkeiten:
    Sakristeien, Pfarrheime, Jugendräume, Büros – besonders dann, wenn Türen geschlossen werden und niemand Einblick hat.
  • Seelsorge und Beratung:
    Trauergespräche, Beichte, geistliche Begleitung, Krisengespräche, in denen Menschen sich emotional öffnen und sehr verletzlich sind.
  • Fahrten und Transport:
    Bring- und Abholfahrten, Fahrdienste zu Proben oder Gruppenstunden, längere Reisen.
  • Digitale Räume:
    WhatsApp-/Messenger-Gruppen, E-Mail, Social Media – überall dort, wo direkte und oft schwer kontrollierbare Kommunikation stattfindet.
  • Besonders verletzliche Gruppen:
    Menschen mit Behinderungen, geflüchtete Minderjährige oder andere Personen in Abhängigkeitssituationen.

Wir haben unsere Gebäude und Abläufe daraufhin angeschaut:

  • Wo entstehen unbeobachtete Situationen?
  • Wo fehlen klare Regeln oder Zuständigkeiten?
  • Welche Gewohnheiten müssen wir ändern?

Neben Risiken sehen wir auch Schutzfaktoren: engagierte Ehrenamtliche, gewachsene Beziehungen und eine hohe Bereitschaft zur Verantwortung. Diese positiven Ansätze wollen wir stärken.
Bisher wurde diese Risikoanalyse intern durch das Team erstellt; eine partizipative Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist jedoch vorgesehenbistum-trier.de. Diese wird zeitnah nachgeholt (siehe auch Maßnahme unter 6.g).

6. Präventive Maßnahmen

Um Missbrauch zu verhindern, braucht es klare Rahmenbedingungen und verlässliche Vereinbarungen. Wir setzen dazu ein Bündel von Maßnahmen um.

a) Personalauswahl, Nachweise und Eignung

  • Alle Mitarbeitenden mit Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutz- bzw. hilfebedürftigen Erwachsenen legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.
  • Je nach Einsatzbereich wird zusätzlich eine Selbstauskunft abgegeben.
  • Ohne diese Unterlagen ist ein Einsatz in den betreffenden Bereichen nicht möglich.
  • Bei der Auswahl achten wir neben der formalen Eignung ausdrücklich auf Persönlichkeitsmerkmale wie Empathie, Reflexionsfähigkeit und die Bereitschaft, sich an Regeln zu halten.

Neue Mitarbeitende erhalten das Schutzkonzept, werden über die diözesanen Vorgaben informiert und unterschreiben den Verhaltenskodex, bevor sie eigenständig mit Gruppen arbeiten.

b) Schulungen und Fortbildungen

  • Alle Mitarbeitenden absolvieren die vom Bistum vorgesehenen Präventionsschulungen (Basis- und – wo erforderlich – Aufbauschulungen).
  • Inhalte sind u. a.: Grenzachtung, Nähe und Distanz, Macht und Verantwortung, Erkennen von Risiken, Vorgehen im Verdachtsfall, rechtliche Grundlagen.
  • Die Teilnahme wird dokumentiert. Wiederholungsschulungen finden in regelmäßigen Abständen statt beziehungsweise bei Änderungen der Ordnung.

Darüber hinaus wird Prävention immer wieder in Gremien, Leitungsrunden und bei Treffen Ehrenamtlicher thematisiert. So bleibt das Thema präsent.

c) Verhaltenskodex
Alle Haupt- und Ehrenamtlichen verpflichten sich schriftlich zu einem Kodex, der u. a. folgende Punkte umfasst:

  • keine sexualisierte Sprache, keine Grenzverletzungen,
  • achtsamer Umgang mit körperlicher Nähe,
  • klare Regeln für Übernachtungen und Freizeiten (z. B. nie allein mit einem Kind, geschlechter- und altersangemessene Unterbringung, klare Hausordnung),
  • sorgfältiger Umgang mit Fotos, Film und digitalen Medien (nur mit Einwilligung, keine Veröffentlichung über private Profile),
  • Transparenz bei Geschenken, Einladungen und Zuwendungen,
  • Beachtung des Vier-Augen-Prinzips, wo immer möglich,
  • Pflicht zur Meldung von Beobachtungen und Verdachtsmomenten.

Verstöße gegen den Kodex werden angesprochen und können – je nach Schwere – bis zum Ausschluss aus einem Dienst bzw. zur Meldung an diözesane Stellen führen.
Die Inhalte des Verhaltenskodex sind in einem ausführlichen Dokument näher erläutert; alle Mitarbeitenden erhalten dieses Dokument und erkennen es mit ihrer Unterschrift anthema-jugend.de. So wird sichergestellt, dass jede*r die Regeln kennt und verbindlich beachtet.

d) Beschwerde- und Meldewege

  • Es gibt eine benannte Präventionsbeauftragte Person (möglichst eine weibliche und eine männliche), die als erste Anlaufstelle dient.
  • Ihre Kontaktdaten sind in Kirchen, Pfarrheimen und auf der Homepage veröffentlicht.
  • Beschwerden können persönlich, telefonisch, schriftlich oder – wenn gewünscht – anonym geäußert werden.

Grundsatz:
Lieber einmal zu früh über etwas sprechen als einmal zu spät.
Niemand, der sich meldet, soll Nachteile befürchten müssen.

Daneben gibt es die unabhängigen Ansprechpersonen und Fachstellen des Bistums Trier sowie externe Beratungsstellen, auf die ausdrücklich hingewiesen wird.
Hierzu verweisen wir auf die vom Bistum Trier benannten unabhängigen Ansprechpersonenbistum-trier.de (externe, vom Bistum unabhängige Anlaufstellen bistum-trier.de) sowie auf die Übersicht der Hilfsangebote für Betroffene auf der Webseite der Fachstelle Prävention im Bistum Trier bistum-trier.de.

e) Kommunikation und Datenschutz

  • Dienstliche Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen erfolgt über offizielle Kanäle (Pfarr-Mail, vereinbarte Gruppenmessenger etc.).
  • Private Einzelchats zwischen Erwachsenen und Minderjährigen werden vermieden; wo sie ausnahmsweise zwingend nötig sind, gelten besondere Zurückhaltung und Transparenz gegenüber Dritten (z. B. Eltern).
  • Persönliche Daten und sensible Informationen werden nach kirchlichem und staatlichem Datenschutzrecht behandelt und sicher aufbewahrt.
  • Bei Informationen über Verdachtsfälle gilt: so offen wie nötig, so diskret wie möglich.

f) Organisation und Räume

  • Räume, in denen regelmäßig Gruppenstunden oder Gespräche stattfinden, werden – soweit möglich – so gestaltet, dass sie einsehbar sind.
  • Für Pfarrheime, Jugendräume etc. gibt es Hausordnungen, die auch präventive Regeln enthalten (z. B. Alkohol, Aufsichtspflicht, Umgangsformen).
  • Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen achten wir auf eine ausreichende Zahl von Betreuenden und eine sinnvolle Geschlechterverteilung im Team.
  • Bei Fahrten und Transporten werden klare Absprachen mit Eltern getroffen; alleinige Fahrten mit einem Kind werden möglichst vermieden oder transparent geregelt.

g) Beteiligung und Stärkung der Anvertrauten

  • Kinder und Jugendliche werden über ihre Rechte informiert (z. B. Recht auf Schutz, Recht auf „Nein“, Recht auf Hilfe).
  • In Gruppenstunden, bei Freizeiten und in der Katechese werden einfache Rückmeldeformen eingeübt („Was war gut? Was war schwierig? Was soll anders werden?“).
  • Kinder und Jugendliche können eigene Regeln mitentwickeln (z. B. für Ausflüge oder Gruppenstunden).
  • Es wird deutlich gemacht: Hilfe holen ist kein Petzen, sondern verantwortliches Handeln.
  • Wir planen zudem, Kinder und Jugendliche direkt an der regelmäßigen Überprüfung unseres Schutzkonzeptes zu beteiligen (z. B. durch Mitwirkung an künftigen Risikoanalysen) bistum-trier.de. Im Frühjahr 2026 soll erstmals eine solche partizipative Risikoanalyse durchgeführt werden.

7. Vorgehen im Verdachtsfall

Trotz aller Vorsorge kann es vorkommen, dass ein Verdacht entsteht. Dann gilt:
Schutz der möglichen Betroffenen hat Vorrang.
Die Pfarreiengemeinschaft handelt nach folgenden Grundlinien (in Anlehnung an den diözesanen Interventionsplanbistum-trier.de):

  1. Hinweis ernst nehmen
  1. Jeder Verdacht, jede Beobachtung, jede Mitteilung wird aufgenommen und nicht bagatellisiert.
  2. Die Präventionsbeauftragte Person bzw. der Pfarrer wird informiert.
  3. Fachliche Beratung einholen
    • Ohne Zeitverlust wird die zuständige diözesane Fachstelle bzw. die Interventionsbeauftragte des Bistums kontaktiert (derzeit Dr. Katharina Rauchenecker bistum-trier.de).
    • Eigene „Neben-Ermittlungen“ werden vermieden, um Betroffene nicht zu gefährden und die Arbeit der Behörden nicht zu behindern.
  4. Sofortmaßnahmen zum Schutz
    • Betroffene werden aus der belastenden Situation herausgenommen.
    • Verdächtigte Personen werden – je nach Einschätzung der Fachstelle – vorläufig von Tätigkeiten entbunden, die Kontakt zu Minderjährigen oder schutzbedürftigen Erwachsenen beinhalten.
    • Erziehungsberechtigte werden informiert, sofern sie nicht selbst im Verdacht stehen.
  5. Dokumentation
    • Der Ablauf wird vom ersten Hinweis an schriftlich festgehalten (Inhalt der Meldung, Zeitpunkt, beteiligte Personen, getroffene Schritte).
    • Die Dokumentation wird sicher aufbewahrt und nur befugten Personen zugänglich gemacht.
  6. Einbeziehung staatlicher Stellen
    • In Absprache mit der Interventionsstelle wird geklärt, wann Jugendamt, Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten sind.
    • Gesetzliche Meldepflichten werden eingehalten.
  7. Begleitung
    • Betroffene und ggf. deren Angehörige erhalten seelsorgliche und – falls gewünscht – psychologische Unterstützung.
    • Auch die verdächtige Person hat Anspruch auf einen fairen Umgang und Beratung.
  8. Information der Gemeinde
    • Über den Umgang mit dem Fall wird – soweit möglich – transparent informiert, damit keine Gerüchteküche entsteht.
    • Dabei werden Persönlichkeitsrechte gewahrt und die Empfehlungen der Fachstellen beachtet.
  9. Auswertung
    • Nach Abschluss des Verfahrens wird geprüft: Welche Lehren ziehen wir für unsere Strukturen und unser Handeln? Wo müssen wir nachschärfen?

8. Evaluation und Weiterentwicklung

Prävention ist ein Prozess, kein einmaliges Projekt. Darum gilt:

  • Spätestens alle fünf Jahre wird das Schutzkonzept grundlegend überprüft und bei Bedarf überarbeitet.
  • Jährlich berichtet die Präventionsbeauftragte Person den Pfarrgemeinderäten über den Stand der Präventionsarbeit (Schulungen, Erfahrungen, eventuelle Vorfälle, offene Fragen).
  • Rückmeldungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Mitarbeitenden werden gesammelt und in die Weiterentwicklung einbezogen.
  • Änderungen der diözesanen Ordnung oder neue rechtliche Vorgaben werden zeitnah umgesetzt.

9. Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung

Damit Prävention nicht „unsichtbar“ bleibt, wird sie in unserer Pfarreiengemeinschaft auch nach außen hin deutlich:

  • Das Schutzkonzept ist über die Homepage zugänglich und kann im Pfarrbüro eingesehen werden.
  • Bei Elternabenden, Gruppenleiterschulungen und Gremiensitzungen ist Prävention ein wiederkehrendes Thema.
  • Wir beteiligen uns an kirchlichen Aktionstagen und greifen das Anliegen in Gottesdiensten auf, wo es sinnvoll ist.

So soll sichtbar werden:
Wir nehmen den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen ernst – nicht nur im Hintergrund, sondern öffentlich.

10. Schlusswort

Die Erfahrungen rund um die Causa Mentgen haben uns deutlich gemacht, wie zerbrechlich Vertrauen ist und wie sehr Menschen darunter leiden, wenn Verfahren nicht transparent sind. Diese Geschichte lässt sich nicht ungeschehen machen. Aber wir können aus ihr lernen.

Wir wollen eine Kirche sein,

  • die hinhört, bevor sie bewertet,
  • die informiert, bevor Gerüchte entstehen,
  • die Verantwortung übernimmt, statt sich wegzuducken.

Prävention ist für uns Ausdruck des Evangeliums:
Gott traut uns Verantwortung füreinander zu. Er stellt den Schutz der Schwachen in die Mitte. Wer im Namen Jesu handelt, darf an dieser Stelle keine Kompromisse machen.

Wir wissen: Vertrauen kann man nicht verordnen.
Man muss es sich erarbeiten – durch klares Handeln, durch Ehrlichkeit, durch Achtsamkeit im Kleinen.

Dieses Schutz- und Präventionskonzept ist ein Schritt auf diesem Weg.

Freisen–Oberkirchen, im November 2025
Die Verantwortlichen der Pfarreiengemeinschaft Freisen–Oberkirche

Pfarreiengemeinschaft Freisen–Oberkirchen

Institutionelles Schutz- und Präventionskonzept

Anlagenpaket (A–F)

Menschen schützen – Vertrauen leben – Verantwortung teilen

Stand: November 2025

Gültig für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Pfarreiengemeinschaft Freisen–Oberkirchen.

Anlage A – Entscheidungshilfe „Erweitertes Führungszeugnis (EPF)“

Diese Entscheidungshilfe dient der fairen und einheitlichen Beurteilung, ob für eine Tätigkeit in der Pfarreiengemeinschaft ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist (§ 72a SGB VIII).

Jede Tätigkeit wird anhand folgender Kriterien eingeschätzt. Pro Kriterium 0–2 Punkte:

Kriterium0 Punkte1 Punkt2 Punkte
1. Häufigkeit des Kontaktsseltenregelmäßighäufig / dauerhaft
2. Art des Kontaktsin Gruppenteils 1:1regelmäßig 1:1
3. Alter der Zielgruppeab 16 J.12–15 J.unter 12 J.
4. Einsehbarkeit der Tätigkeitöffentlichteilweise einsehbarunbeobachtbar
5. Macht- / Abhängigkeitsverhältnisgeringmäßigdeutlich ausgeprägt
6. Dauer / Intensitätstundenweisemehrtägigmit Übernachtung

Ab 6 Punkten ist ein erweitertes Führungszeugnis verpflichtend vorzulegen. Die Entscheidung wird dokumentiert.

Das Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein und gilt für fünf Jahre.

Anlage B – Verhaltensrahmen „Ich schaffe Schutzräume“

Wir wollen Räume, in denen Vertrauen wachsen kann. Dazu braucht es klare Regeln, bewusste Haltung und die Bereitschaft, Grenzen zu achten.

  1. Achtsam sprechen: respektvolle, klare Sprache, keine Doppeldeutigkeiten.
  2. Nähe bewusst gestalten: Gespräche und Begegnungen in einsehbaren Räumen.
  3. Distanz wahren: Vorbild sein, Macht nicht missbrauchen.
  4. Verantwortlich handeln: Vier-Augen-Prinzip beachten.
  5. Schutz im digitalen Raum: keine privaten Chats, Fotos nur mit Einwilligung.
  6. Transparent bleiben: Geschenke klein und nachvollziehbar.
  7. Respektvoll auf Freizeiten handeln: getrennte Bereiche, kein Alleinsein mit Minderjährigen.
  8. Wachsam bleiben: Auffälligkeiten früh ansprechen und Rat holen.

Ort / Datum / Unterschrift

Verpflichtung zum grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen

Ich, ………………………………………….. (Name), verpflichte mich,

  • die Würde jedes Menschen zu achten,
  • den Verhaltensrahmen einzuhalten,
  • meine Rolle als Vorbild verantwortlich wahrzunehmen,
  • das Recht auf Unversehrtheit zu wahren,
  • bei Anzeichen von Grenzverletzungen das Gespräch mit den Präventionsansprechpersonen zu suchen.

Ich bin mir bewusst, dass jede Form von Übergriff, Machtmissbrauch oder sexualisierter Gewalt im kirchlichen Dienst nicht geduldet wird.

Ort / Datum / Unterschrift

Anlage D – Muster-Aushang „Sag’s uns – wir hören zu.“

Wenn etwas komisch, grenzwertig oder verletzend war – red’ mit uns. Lieber einmal zu früh als einmal zu spät.

Interne Ansprechpersonen:

Präventionsbeauftragte/r (w/m), Telefonnummer, E-Mail

Unabhängige Ansprechpersonen des Bistums Trier:

www.bistum-trier.de/praevention

Meldung: persönlich, telefonisch, schriftlich oder anonym möglich.

Kein Mensch erleidet Nachteile, weil er sich meldet.

Anlage E – Fragebogen zur Risikoanalyse „Rote Punkte“

Dieser Fragebogen hilft, mögliche Risiken in Gruppen, Räumen oder Abläufen zu erkennen. Kinder, Jugendliche, Ehrenamtliche und Mitarbeitende sind eingeladen, ihre Wahrnehmung einzubringen.

  • In welchen Räumen oder Situationen fühlst du dich unsicher oder unbeobachtet?
  • Gibt es Orte, an denen niemand sieht, was passiert?
  • Wann entsteht Stress, Druck oder Angst?
  • Wie leicht ist es, bei uns „Nein“ zu sagen?
  • Weißt du, an wen du dich wenden kannst, wenn etwas komisch ist?

Ergebnisse werden gesammelt, ausgewertet und in einen Maßnahmenplan übertragen.

Erklärung für externe Gruppen und Veranstalter

Name / Institution: …………………………………………..

Art der Veranstaltung: ……………………………………….

Datum / Zeitraum: …………………………………………

  • Das Schutz- und Präventionskonzept ist bekannt.
  • Die Grundsätze des Verhaltensrahmens werden beachtet.
  • Alle Tätigen haben keine einschlägigen Vorstrafen.
  • Teilnehmende werden über ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten informiert.

Ort / Datum / Verantwortliche Unterschrift

Aktuelle Hinweise

<strong>Krankenkommunion im Januar 2026: </strong> 08. Januar 2026 in der Pfarrei Oberkirchen ab 10:00 Uhr, am 08. Januar 2026 in der Pfarrei Grügelborn ab 15:00 Uhr, in den Pfarreien Freisen und Wolfersweiler am 08. Januar 2026 ab 15:00 Uhr.

Annahmeschluss für den nächsten Pfarrbrief 15. Januar 2026

Sammlung für die St. Wendeler Tafel am 06. Januar 2026 von 15:30 bis 16:45 Uhr in der Sakristei der Pfarrkirche Freisen (Pfarrbüro).

Konzert des Kinder und Jugendchores am 07. Dezember um 17:00 Uhr in der Pfarrkirche St. Remigius Freisen.

Tradionelles Adventskonzert der Oberkirchener Vereine am 14. Dezember um 17:00 Uhr in der Pfarrkirche St. Katharina Oberkirchen.

Aus der Pfarreiengemeinschaft in die Ewigkeit abberufen

In die Ewigkeit abberufen wurden vom 15. November bis 07. Dezember 2025 aus der Pfarrgemeinde St. Remigius Freisen – Marita Schummel, aus der Pfarrgemeinde Maria Königin des Friedens Grügelborn und St. Martin Reitscheid – Leo Haupenthal, Paul Baldes und Konrad Lattwein, aus der Pfarrgemeinde St. Katharina Oberkirchen – Hans Walter Schmitt, Hartwig Schnur und Gitte Müller – Herr, gib ihnen die Ewige Ruhe und das Ewige Licht leuchte ihnen. Amen

Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen

Katholisches Pfarramt Freisen - Oberkirchen
Zur Festhalle 14
66629 Freisen

Youtube

PG Freisen-Oberkirchen