Taufe

ein Beitrag von Pastor Peter Schwan:

„Die Sakramente des Neuen Bundes sind von Christus eingesetzt. Es gibt sieben Sakramente: die Taufe, die Firmung, die Eucharistie, die Buße, die Krankensalbung, die Weihe und die Ehe. Diese sieben Sakramente betreffen alle wichtigen Zeitpunkte im Leben des Christen: sie geben dem Glaubensleben des Christen Geburt und Wachstum, Heilung und Sendung. Es besteht eine gewisse Ähnlichkeit zwischen den Stufen des natürlichen Lebens und den Stufen des geistlichen Lebens (scil.: rites de passage).“ (Katechismus der Katholischen Kirche, KKK, 1210)

Die Taufe ist die Eingangspforte zu allen anderen Sakramenten. Sie ist das gemeinsame Sakrament aller Christen. Gemäß dem Auftrag des Herrn (Mt 28, 19) spendet die Kirche die Taufe als den Initiationsritus für das ganze christliche Leben. Sie ist Grundlage und Basis alles geistlichen Lebens. Sie bewirkt die Teilhabe am mystischen Leib des Herrn. Sie begründet das Allgemeine Priestertum der Christgläubigen. Die Taufe tilgt die Erbsünde, bewirkt die Vergebung der Sünden, macht uns zu Kindern Gottes und zu Gliedern der Kirche. In der Taufe macht Gott einen ganz neuen Anfang mit uns, einen Anfang, der von ihm ausgeht und der während unseres ganzen Lebens Früchte tragen soll. In der Taufe werden wir wiedergeboren zu neuem und unzerstörbarem Leben. Gott sieht in den Täuflingen seinen gestorbenen und auferstandenen Sohn. Das Bildnis des Auferstandenen wird ihnen eingeprägt – unzerstörbar.

„Mit Christus wurdet ihn in der Taufe begraben, mit ihm auch auferweckt, durch den Glauben an die Kraft Gottes, der ihn von den Toten auferweckt hat. (Kol 2, 12)

Die Taufe bleibt ein für allemal gültig. Man kann sie nicht widerrufen und nicht wiederholen, denn sie hinterlässt im Christen ein unauslöschliches Mal, ein Taufsiegel. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester oder der Diakon. Im Notfall kann jeder Mensch – sogar ein ungetaufter – die Taufe spenden, sofern er das tun will, was die Kirche tut (vgl. KKK 1256).

Die Kirche sieht die Taufe für Kinder ebenso für Erwachsene vor. Personen, die sich im Erwachsenenalter taufen lassen, unterziehen sich vorher einer Zeit der Glaubensvorbereitung, dem Katechumenat, durch den sie schrittweise zur Taufe geführt und in die Kirche eingegliedert werden. Erwachsene Täuflinge werden gemeinhin vom Diözesanbischof selbst getauft (und gleichzeitig gefirmt und zur Kommunion geführt). Sollte eine Person sich ernsthaft für den Erwachsenenkatechumenat interessieren, so wende er sich vertrauensvoll an einen der Seelsorger.

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Für die Kindertaufe in unseren Gemeinden gilt folgendes: Der erste Schritt ist der Weg zum Pfarrbüro und die Bitte um einen Tauftermin für einen Säugling. Nach gegebener Zeit wird sich einer der Seelsorger, der in diesem Fall Taufspender ist, mit den Eltern in Verbindung setzen. Man trifft sich zu einem Taufgespräch. Dort versichert sich der zuständige Priester zunächst darüber, dass die christliche Erziehung des Taufbewerbers – in seiner Familie – gewährleistet ist. Sodann wird der Ritus für den Taufsonntag vorbesprochen, so dass der Dialog zwischen Eltern, Paten und Taufspender etwas eingeübt ist (Fragen nach dem Namen des Kindes, der Absicht, dem Glauben der Eltern und Paten usw.). Es sei darauf hingewiesen, dass Paten, die von auswärts (d.h. außerhalb unserer Pfarreiengemeinschaft) kommen, eine Patenbescheinigung ihres Heimatpfarramtes benötigen. Zudem sollte das Familienstammbuch der Eltern des Kindes im Pfarrhaus hinterlegt werden, da nach der erfolgten Taufe der entsprechende Eintrag vorzunehmen ist.

„Blicke nun, Herr,

voll Liebe auf deine Kirche

und lasse in ihr die Quelle der Taufe entspringen.

Der Heilige Geist schenke mit diesem Wasser

die Gnade Christi, damit der nach deinem Bild geschaffene Mensch

durch die Taufe reingewaschen werde

von den Makeln, die dieses Bild entstellen,

und wiedergeboren werde aus dem Wasser und dem Geist

zum neuen Leben als Kind Gottes.“

 (aus der Taufwasserweihe der Osternacht)

Aktuelle Hinweise

Frühlingskonzert der Volkshauskepelle Oberkirchen am 17. März 2024 um 17:00 Uhr in der Pfarrkirche Oberkirchen
Krankenkommunion in der Pfarreiengemeinschaft im März 2024: Freisen, Wolfersweiler, Asweiler, Eitzweiler am 26. März 2024 ab 10:00 Uhr, Grügelborn und Reitscheid am 26. März 2024 ab 15:00 Uhr, Oberkirchen, Haupersweiler, Reichweiler am 25. März 2024 ab 10:00 Uhr,
Annahmeschluss für den nächsten Pfarrbrief ist am 08. März 2024.

Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen

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