Sterbesakramente und Krankensalbung

ein Beitrag von Pastor Peter Schwan

Jesus hat die Kranken nicht gemieden. Ganz im Gegenteil! Er hat ihnen gezeigt, dass Gott den ganzen Menschen – Leib und Seele – heilen will. Daher hat sich die Kirche von Anfang an den Kranken gegenüber als besonders fürsorglich erwiesen: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich, sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.“ (Jak 5, 14-15)

Das II. Vatikanische Konzil hat den ursprünglichen und umfassenden Sinn dieses Sakramentes wieder hervorgehoben (vgl. SC 73-75; LG 11). Papst Paul VI. hat 1972 die vom Konzil geforderte Erneuerung der sakramentalen Gestalt vollzogen. Das Sakrament der Krankensalbung hat einen Doppelcharakter: Es war und wird immer eine „Ewigkeitsweihe“ im Sinne „Letzte Ölung“ sein und bleiben. Es wirkt aber auch „medizinal“ im Hinblick auf eine Stärkung, Förderung und Aufrichtung des Kranken und seiner Bedürfnisse. In diesem Sinne ist es immer auch „Kranken-salbung“. Dieser Doppelcharakter des Sakramentes darf nie aus dem Blick geraten. Die Spendeformel zeigt dies aber bestens:

Der Priester betet bei der Salbung von Stirn und Händen: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“

Es kommt auf uns an. Wir müssen den Kranken und Sterbenden diese „Ewigkeitsweihe“ und Stärkung bei Zeiten zukommen lassen. Und dabei müssen wir uns über die beiden Gruppen der Empfänger klar sein. Diejenigen, die am Ende ihres irdischen Lebens stehen, bedürfen dieser sakramentalen Gnade. Und denjenigen, die ernstlich erkrankt sind, steht diese Stärkung und Aufrichtung auch zu. Die Seelsorger beraten auch gerne in dieser Frage.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen der Seelsorger.

Schnell und unproblematisch ist ein Termin für eine Krankensalbung vereinbart.

Im Falle drängender Todesgefahr vereinbaren Sie mit den Seelsorgern einen sogenannten Versehgang. Das ist die Spendung dreier Sakramente in einer Feier – in Dringlichkeit. Das eigentliche Sterbesakrament ist dabei nicht die Krankensalbung, wie man meinen könnte, sondern das Viaticum (die eucharistische Kommunion). Wichtig: Sagen Sie dem Seelsorger, ob der Gläubige noch schlucken kann. Das ist eine hilfreiche Angabe. Und warten Sie mit der Vereinbarung eines Versehgangs nicht zu lange. Viele Kranke nehmen die Spendung der Sakramente gerne noch selbst wahr. Das kann sehr tröstlich sein. Denken Sie auch daran, dass der Priester – in unmittelbarer Todesgefahr- mit dem Versehgang die Spendung eines vollkommenen Ablasses (Sterbeablass, Päpstlicher Segen) verbinden kann.

Aktuelle Hinweise

Anmeldung zur Firmung bis 05. April 2024 (bis zum Elternabend am 22. bzw. 23. April 2024) werden noch angenommen.
Annahmeschluss für den nächsten Pfarrbrief ist am 15. Mai 2024.
Krankenkommunion im Mai: Pfarrgemeinden Freisen (St. Remigius) und Wolfersweiler (St. Laurentius) am 15. Mai 23 ab 10:00 Uhr, Pfarrgemeinde Oberkirchen (St. Katharina)  am 13. Mai ab 15:00 Uhr und Grügelborn (Maria Königin des Friedens) am 13. Mai ab 10:00 Uhr

Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen

Katholisches Pfarramt Freisen - Oberkirchen
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