Trauung
ein Beitrag von Pfarrer Peter Schwan:
Pamina und Papageno:
„Ihr hoher Zweck zeigt deutlich an,
nichts Edlers sei, als Weib und Mann.
Mann und Weib und Weib und Mann,
reichen an die Gottheit an.“
Das ist ja doch erstaunlich! In der Zauberflöte von W.A. Mozart (Libretto: Emanuel Schikaneder; 1791 uraufgeführt) gibt es ein Duett, das – in lyrischer Sprache und bezaubernder Musik – von der Teilhabe der Liebenden am Schöpfungsakt Gottes spricht. Mann und Frau, die einander lieben und diese Liebe durch die Ehe formen lassen, schaffen Neues: Sie verknüpfen liebevoll zwei Lebenswege zu einem gemeinsamen Leben. Sie werden schöpferisch tätig, indem sie „ein Leib und eine Seele“ werden. Und letztlich haben sie auch deutlichen Anteil am bleibend-wirksamen Schöpferwillen Gottes, indem sie neue Menschen hervorbringen: Kinder der Liebe und damit Zeichen des Vertrauens in unsere Welt. Dieses Duett könnte ein Hochzeitslied sein. Das schöpferische Tun der Brautleute wurde und wird bis heute gefeiert. Sie haben – im besten Sinne des Wortes – eine „hohe Zeit“.
Christus hat durch seine Gegenwart bei der Hochzeit zu Kana, bei der er sein erstes Zeichen wirkte (Joh 2, 1-11), diese Feier geheiligt und damit angekündigt, dass die Ehe fortan ein wirksames Zeichen seiner Gegenwart sein wird (vgl. KKK 1613). So hat die Ehe sakramentale Wirklichkeit.
Im Sakrament der Ehe versprechen sich die Brautleute in freiem gegenseitigem Einverständnis lebenslange Treue. Die menschliche Liebe christlicher Brautleute wird – durch das Sakrament – innerlich verwandelt, so dass sie einander diese Liebe und Gnade gegenseitig schenken und sich gegenseitig heiligen (vgl. KKK 1639-1642). Da es aber hier nicht nur um die Liebe zweier Menschen, sondern auch um die Liebe Gottes geht, geben sich die Brautleute dieses Versprechen öffentlich vor der Kirchengemeinde (zwei Zeugen) und vor dem Priester oder Diakon. Der geistliche Amtsträger assistiert aber nur den Eheleuten bei der Trauung. Das Sakrament spenden diese sich (gegenseitig) selbst. Im Trausegen bittet die Kirche darum, dass die heiligmachende Gnade des Ehesakramentes stark und wirkmächtig sei im ganzen Leben des Paares.
Wer sich dazu entschlossen hat, den Bund der Ehe zu schließen, der meldet sein Vorhaben im Pfarrbüro an.
Meistens ist bereits ein Wunschtermin für die feierliche Eheschließung anvisiert. Es ist jedoch viel besser, wenn schon längere Zeit vorher das Traugespräch („Brautexamen) stattgefunden hat. Dabei wird – durch den Pfarrer oder seinen delegierten Vertreter – kirchenrechtlich festgestellt, dass nichts einer gültigen und erlaubten Eheschließung entgegensteht, was der Gesetzgeber (can. 1066 CIC) ausdrücklich verlangt. Diese Feststellung wird – auf dem Ehevorbereitungsprotokoll – niedergeschrieben. Sollte einer der Brautleute auswertig sein, so ist es gut, wenn ein Taufzeugnis der anderen Pfarrei beigebracht werden kann. Dieses Zeugnis weist auch den Ledigenstand nach.
Soll die Trauung in einer Kirche oder Kapelle einer auswärtigen Pfarrei geschlossen werden, so wird der Pfarrer, der das Ehevorbereitungsprotokoll aufgesetzt hat, die Brautleute dorthin überweisen. Der Pfarrer, der das Traugespräch führt, wird auch das Aufgebot bestellen oder (aus wichtigem Grund) davon dispensieren. Die möglichen kirchenrechtlichen Schwierigkeiten, die sich in Einzelfällen ergeben können, führen hier zu weit. In Zweifelsfällen wende man sich vertrauensvoll an die Seelsorger!
Es sei nur auf zwei Dinge hingewiesen, die sehr häufig vorkommen: Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe (katholisch – evangelisch) kann der zuständige Geistliche selbst die Erlaubnis zum Eheabschluss erteilen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass noch nicht gefirmte Brautleute vor der Eheschließung das Sakrament der Firmung empfangen sollen, wenn es ohne Schwierigkeiten geschehen kann (c. 1065 § 1 CIC).