Erstellung eines Präventionskonzepts

Erstellung eines „Pfarrlichen Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt“

Verehrte Pfarrangehörige!

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat vorgesehen, dass jede Pfarrei bzw. Pfarreiengemeinschaft ein eigenes Präventionskonzept erstellen soll. Nach Ansicht der diözesanen Präventionsbeauftragten des Bistums ist das wichtig und entscheidend: „Eine Kultur der Achtsamkeit bedeutet, die eigenen Grenzen und die des jeweils anderen unbedingt zu respektieren und einzuhalten.“ Eine Kultur der Achtsamkeit legt Wert auf Strukturen, die Kinder, Jugendliche und schutz- bzw. hilfebedürftige Erwachsene vor Übergriffen schützt. Ob ein Schutzkonzept maßgeschneidert auf die pfarrliche Ebene passt und leistet was es soll, hat viel mit dem Weg zu tun, auf dem es erarbeitet wird. Die Fachstelle Prävention im Bischöflichen Generalvikariat nennt in diesem Zusammenhang fünf Schritte:

  1. Organisatorische Vorarbeiten: U.a. Bildung eines Tandems für den beginnenden Prozess der Entwicklung
  2. Information – wobei dieser Artikel schon der Beginn ist
  3. Bildung einer Arbeitsgruppe
  4. Partizipative Erarbeitung in der Gruppe
  5. Veröffentlichung nach einer Prüfung des erstellten Schutzkonzeptes durch die Fachstelle Prävention und spätere Inkraftsetzung durch den Vertreter des Rechtsträgers nach Kenntnisnahme durch den Bischof.

Der Bischof hatte den Sommer 2022 als Zielvorgabe für die Fertigstellung der Konzepte angestrebt. Zwischenzeitlich weiß er, dass dies etwas zu ambitioniert war. Nun ist als Zielvorgabe das Ende des Jahres im Blick. Der Hauptverantwortliche ist natürlich der Pfarrer. Pfarrer Dr. Hanno Schmitt hat diese Aufgabe jedoch an mich delegiert.

Mit einzelnen Gläubigen habe ich schon über dieses Sache gesprochen und man hat mir zugesagt, in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. Ich werde mich zeitnah  an die entsprechenden Personen wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis für eine – auf den ersten Blick – nicht so angenehme Thematik. Doch auch ein solcher Prozess kann große Chancen beinhalten.

Kooperator Pfr. Peter Schwan

Aktuelle Hinweise

Anmeldung zur Firmung bis 05. April 2024 (bis zum Elternabend am 22. bzw. 23. April 2024) werden noch angenommen.
Annahmeschluss für den nächsten Pfarrbrief ist am 15. Mai 2024.
Krankenkommunion im Mai: Pfarrgemeinden Freisen (St. Remigius) und Wolfersweiler (St. Laurentius) am 15. Mai 23 ab 10:00 Uhr, Pfarrgemeinde Oberkirchen (St. Katharina)  am 13. Mai ab 15:00 Uhr und Grügelborn (Maria Königin des Friedens) am 13. Mai ab 10:00 Uhr

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